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Sicherheitsnachweis (SINA)

 
Periodische Elektrokontrollen

Die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen ist wichtig für die Sicherheit der Eigentümer und Benutzer. Mit dieser Kontrolle können Mängel, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

 
Abnahmekontrolle

Grundlage für die Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle bildet der Sicherheitsnachweis mit dem Mess- und Prüfprotokoll des Erstellers der elektrischen Installation. Wie die Kontrolle im Einzelnen ablaufen soll, liegt im Ermessen des Kontrollorgans. Dabei stehen folgende Überlegungen im Vordergrund: Die Kontrolle kann im Beisein des Erstellers der Installation durchgeführt werden. Sodann sind die für die Sicherheit wesentlichen Werte – PE-Leiter, Schutzorgane, Isolationswerte, Leitungsabschnitte etc. – zu kontrollieren, soweit dies ohne allzu grosse Eingriffe in die bereits in Betrieb stehende Installation möglich ist.

 
Unabhängige Elektrokontrollen
 
Bei einem Neubau im Gewerbe oder Industrie, erstellt Ihr Elektriker nach Beendigung der Arbeiten einen Sicherheitsnachweis. Der Gesetzgeber fordert hier eine unabhängige Kontrolle. Diese muss innerhalb von einem halben Jahr stattfinden.
Die unabhängige Kontrolle ist auch bei jeder Erweiterung durch Ihren Elektriker gefordert.

 
Schlusskontrollen

Vor der Übergabe der elektrischen Installation an den Eigentümer muss eine fachkundige Person nach Art. 8 NIV oder ein Elektro-Kontrolleur/ Chefmonteur (heute: Elektro-Sicherheitsberater oder Elektro-Projektleiter mit eidgenössischen Fachausweis) eine Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis die Ergebnisse dieser Kontrolle festhalten.

 
Kontrolle bei Handänderung

Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als Verantwortlicher beauftragt der Eigentümer eine Fachperson. Die Netzbetreiberin überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die elektrischen Installationen, die aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden.

 
Abnahme von Photovoltaikanlagen
 
Photovoltaikanlagen sind elektrische Niederspannungs-Installationen nach Art. 2 Bst. c der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) SR 734.27 mit einer Verbindung zu einem Niederspannungs-Verteilnetz. Zudem sind Anlagen mit einer Leistung von über 30 kVA beim ESTI planvorlagepflichtig nach Art. 1 Abs. 1 Bst. b der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) SR 734.25. Im Weiteren ist für die Installation solcher Anlagen eine Installationsbewilligung nach Art. 6 NIV notwendig. Die Ausführung der Installation hat nach Art. 3 Abs. 1 NIV nach den anerkannten Regeln der Technik (der ESTI-Weisung Nr. 233. und Niederspannungs-Installationsnorm NIN Pkt. 7.12) zu erfolgen.​​

 
Kontrolle bei temporären Anlagen

 

Temporäre Installationen, die etwa auf Baustellen und Märkten, in Zirkus- und Schaustellerbetrieben zu finden sind, gelten als fest angeschlossen, wenn sie mittels Klemmen mit dem Netz verbunden sind. Vor deren Inbetriebnahme muss durch den Inhaber einer Kontrollbewilligung ein Sicherheitsnachweis erstellt werden. Eine Installationskontrolle entfällt hingegen bei gesteckten Anlagen, die als Erzeugnisse betrachtet werden.

 
Geräteprüfungen

 

Zur Erhaltung des sicheren Zustandes von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, sind wiederkehrende Prüfungen nach einem im Voraus festgelegten Plan erforderlich (Art. 32b VUV). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist abzuschätzen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um die Arbeitsmittel im ordnungsgemässen Zustand zu erhalten.

Ziel ist es, potenzielle Gefahren von elektrischen Arbeitsmitteln zu erkennen und zu minimieren. Sie gibt daher Anleitungen zur Prüfung und hilft den Betrieben, geeignete Periodizitäten für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.


Pronovo Beglaubigung bis 100 KW

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen gemäss Art. 2 HKSV Netzbetreiberinnen und unabhängige Kontrollorgane Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von weniger als 100kWp beglaubigen. Um die Beglaubigungen von PV-Anlagen dieser Grösse im Pronovo Kundenportal durchführen zu können, müssen alle Kontrollorgane eine Schulung und die zugehörige Wissenskontrolle als 
Teilnahmebestätigung absolvieren.


 
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